Rechtsprechung
   VG Augsburg, 19.08.2016 - Au 5 K 15.1551   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,28512
VG Augsburg, 19.08.2016 - Au 5 K 15.1551 (https://dejure.org/2016,28512)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19.08.2016 - Au 5 K 15.1551 (https://dejure.org/2016,28512)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19. August 2016 - Au 5 K 15.1551 (https://dejure.org/2016,28512)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,28512) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 29.09.2004 - 1 CS 04.340

    Abstandsflächenvorschriften; Berechtigter bei nicht überbaubaren Flächen;

    Auszug aus VG Augsburg, 19.08.2016 - Au 5 K 15.1551
    Dies ist der Fall, wenn aufgrund besonderer rechtlicher Umstände anzunehmen ist, dass auf dem Grundstück nicht nur gegenwärtig, sondern auf nicht absehbare Zeit - auf Dauer - abstandsflächenpflichtige Anlagen nicht errichtet werden dürfen (BayVGH, B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - BauR 2005, 1148 Rn. 18).

    Damit dürfen sich die Abstandsflächen des benachbarten Gebäudes im Interesse eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden im Sinne des § 1 a Abs. 2 Satz 1 BauGB auf diesen Teilbereich erstrecken (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2004 a. a. O. Rn. 19).

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Augsburg, 19.08.2016 - Au 5 K 15.1551
    Eine im Rahmen des Gebotes der Rücksichtnahme zu beachtende Riegelwirkung oder erdrückende Wirkung eines Bauvorhabens kommt bei übergroßen Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 - BauR 1981, 354: zwölfgeschossiges Gebäude in Entfernung von 15 m zu zweigeschossigem Nachbarwohnhaus; BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - BauR 1986, 542: 11, 5 m hohe und 13 m lange Siloanlage in einem Abstand von 6 m zu einem zweigeschossigen Wohnhaus).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Augsburg, 19.08.2016 - Au 5 K 15.1551
    Einen Rechtsanspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung hat der anfechtende Nachbar nur, wenn das Bauvorhaben im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht (Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Bayerische Bauordnung - BayBO i. V. m. Art. 55 ff. BayBO) und die verletzte Norm zumindest auch dem Schutze der Nachbarn dient, ihr also drittschützende Wirkung zukommt (vgl. BVerwG, U.v. 6.10.1989 - 4 C 14/87, BVerwGE 82, 343).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus VG Augsburg, 19.08.2016 - Au 5 K 15.1551
    Eine im Rahmen des Gebotes der Rücksichtnahme zu beachtende Riegelwirkung oder erdrückende Wirkung eines Bauvorhabens kommt bei übergroßen Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 - BauR 1981, 354: zwölfgeschossiges Gebäude in Entfernung von 15 m zu zweigeschossigem Nachbarwohnhaus; BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - BauR 1986, 542: 11, 5 m hohe und 13 m lange Siloanlage in einem Abstand von 6 m zu einem zweigeschossigen Wohnhaus).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VG Augsburg, 19.08.2016 - Au 5 K 15.1551
    Insoweit müssen die Umstände des Einzelfalles eindeutig ergeben, auf wen Rücksicht zu nehmen und inwieweit eine besondere rechtliche Schutzwürdigkeit des Betroffenen anzuerkennen ist (BVerwG, U.v. 5.8.1983 - 4 C 96/79 - BVerwGE 67, 334).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VG Augsburg, 19.08.2016 - Au 5 K 15.1551
    Der Umfang der dem Nachbarn des Bauvorhabens aufgrund der Eigenart der näheren Umgebung zuzumutenden Beeinträchtigungen und Störungen bestimmt sich unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit der Umgebung und ihrer bebauungsrechtlichen Prägung sowie den tatsächlichen oder planerischen Vorbelastungen (vgl. BVerwG, U.v. 14.1.1993 - 4 C 19/90 - DVBl 1993, 652).
  • VGH Bayern, 09.10.2003 - 25 CS 03.897

    Kindertagesstätte; reines Wohngebiet; Nutzungsänderung; Befreiung; Zuständigkeit

    Auszug aus VG Augsburg, 19.08.2016 - Au 5 K 15.1551
    Eine abstandsflächenrechtliche Neubetrachtung ist bei der Änderung eines Gebäudes immer dann veranlasst, wenn sich entweder die für die Ermittlung der Abstandsflächentiefe relevanten Merkmale ändern oder wenn die Änderung für sich betrachtet zwar keine abstandsflächenrelevanten Merkmale betrifft, das bestehende Gebäude aber die nach dem geltenden Recht maßgeblichen Abstandsflächen nicht einhält und die Änderung zu nicht nur unerheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange wie Belichtung, Belüftung und Wohnfrieden führen kann (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2003 - 25 CS 03.897 - BayVBl. 2004, 149).
  • VGH Bayern, 25.05.1998 - 2 B 94.2682
    Auszug aus VG Augsburg, 19.08.2016 - Au 5 K 15.1551
    Die Vorschriften des Abstandsflächenrechts dienen in ihrer Gesamtheit dem Nachbarschutz (BayVGH, U.v. 25.5.1998 - 2 B 94.2682, BayVBl 1999, 246).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht